Barrierefreiheit - Warum Ihre Plattform für alle Bürger*innen zugänglich sein sollte

Von
Kathleen Wächter
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26/8/2024
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6 Minuten
Barrierefreiheit Bürgerbeteiligung zugänglich

In unserer zunehmend auch digital stattfindenden Welt ist es entscheidend, dass alle Menschen gleichberechtigt an politischen und gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen teilhaben können. Für Inklusion spielt digitale Barrierefreiheit eine zentrale Rolle. Und sie ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung – sie ist ein Schlüssel, um die digitale Teilhabe für alle zur Realität zu machen.

Inhalt:

1. Nur mit Inklusion geht Partizipation: Beteiligung muss barrierefrei sein!

Eine Umfrage von Aktion Mensch und der Stiftung Digitale Chancen aus dem Jahr 2020 zeigte, dass rund 50 Prozent der befragten Menschen mit Behinderungen Schwierigkeiten bei der Nutzung von Websites und anderen digitalen Anwendungen hatten. Barrieren im Internet versperren den Weg, im wahrsten Sinne. Eine Website ist dann für viele Menschen nicht zugänglich. Wer Frust und Misserfolg im digitalen Navigieren erlebt, wird so schnell nicht zu einer Website zurückkehren, wenn es nicht zwingend nötig ist. 

In Deutschland hat fast jede zehnte Person eine schwere Behinderung. Das sind, Stand Ende letztes Jahres, rund 7,9 Millionen Menschen. Und damit Millionen Stimmen, die sich nicht mühelos beteiligen können!

Denken Sie an diese Stimmen. Inklusion ist dann erreicht, wenn alle Menschen - unabhängig von ihren Fähigkeiten und Einschränkungen - gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Das betrifft logischerweise auch die Inklusion in der digitalen und analogen Bürger*innenbeteiligung: Wir möchten ja, dass sich alle Menschen in politische Entscheidungsprozesse einbringen können. Barrierefreiheit ist so gesehen ein Schlüssel, der Räume für alle öffnet.

2. Die wichtigsten Zugänglichkeitsmerkmale für Ihre inklusive Beteiligung

Bei Ihrer Suche nach einer Beteiligungsplattform oder einer Überprüfung Ihrer derzeitigen Lösung sollten Sie sich fragen, ob die folgenden Funktionen gewährleistet sind, damit es den Nutzenden leicht fällt, sich durch Ihre digitalen Angebote zu navigieren.

  • Für Gehörlose können das z.B. Untertitelungen für Videos, die Verwendung leicht verständlicher Sprache oder auch Gebärdendolmetscher (bei z.B. videoübertragenen Live-Sitzungen) sein.
  • Für blinde Menschen ist die Kompatibilität mit Screenreadern - also Bildschirmlesegeräten wichtig - genauso wie die Betextung von Bildmaterial und Buttons durch den sog. alternativen Text.
  • Menschen mit Sehbeeinträchtigung hilft es, neben Screenreader und Alt-Text, für ausreichenden Kontrast zwischen Vorder-und Hintergrundfarbe zu sorgen und auch Größenanpassung von Text zu gewährleisten.

Aber auch ‚leichte Sprache’, und über die Tastatur bedienbare Links und Schaltflächen sind wichtig, damit sich alle Menschen barrierefrei durch Ihre Inhalte bewegen können. 

Was aber auch wichtig ist: eine barrierefreie Website ist keine einmalige Angelegenheit. Bleiben Sie dran und überprüfen regelmäßig, wer Ihre Besucher*innen sind und welche Schwierigkeiten sie bei der Interaktion mit Ihrer Website haben könnten. Alter, Bildung, Sprache und kulturelle Unterschiede sollten dabei ebenfalls berücksichtigt werden, wenn Sie weitere Änderungen an Ihrer Website vornehmen. Diese Informationen könnten Sie direkt über eine Inklusionsumfrage in Ihrer Kommune generieren. 

3. Wie sich Go Vocal der Inklusion verschreibt

"Barrierefreiheit ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass sich alle Menschen in unserer Gesellschaft in partizipative Demokratie einbringen können. Ich bin stolz darauf, Teil eines Teams zu sein, das sich für die Beseitigung von Barrieren einsetzt und es Kommunalverwaltungen ermöglicht, wirklich repräsentative und inklusive Räume für alle Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. "
Edwin Kato, Front-End-Ingenieur

Uns bei Go Vocal ist Barrierefreiheit sehr wichtig. Wir sind stolz darauf, dass wir bereits seit mehreren Jahren in Folge die WCAG (2.2) AA-Zertifizierung für unsere Website erhalten. Dies unterstreicht unser kontinuierliches Bestreben, unsere Website für alle zugänglich zu machen.

Was bedeutet diese Zertifizierung konkret? Unser umfassendes Paket von Zugänglichkeitswerkzeugen und -praktiken besteht aus vielen Bausteinen - z.B. aus manuellen Tests durch Inklusionsexpert*innen. Wir prüfen aber auch die unterstützende Technologien:

Browser-Erweiterungen, um Kompatibilität und Nutzerfreundlichkeit zu gewährleisten.

Zudem holen wir aktiv und gezielt Feedback von Nutzer*innen mit Behinderungen ein. Ihre Rückmeldungen sind für Verbesserungen unserer Angebote von hohem Wert! Unser Wissen zu Barrierefreiheit geben wir in Workshops und Schulungen weiter, intern wie extern. 

Trotz all dieser Maßnahmen und Bemühungen ist das Erreichen und Aufrechterhalten der vollständigen Konformität ein fortlaufender Prozess, und wir überprüfen und beheben Probleme, sollten sie auftauchen. 

Inklusion hat Wirkung - Kommunalverwaltungen sollten Barrierefreiheit fördern

Der Einfluss von Barrierefreiheit auf die aktive digitale Teilhabe in der Bürger*innenbeteiligung ist immens. Barrierefreie Websites und digitale Dienste leisten einen wichtigen Beitrag zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Doch sollten Kommunalverwaltungen nicht die gesetzliche Frist abwarten, sondern heute schon damit beginnen, alle Menschen aktiv zur Beteiligung einzuladen. 

Das ist gut für die Menschen und gut für Ihre Kommune.

Wir beraten Sie gerne. Vielleicht möchten Sie gleich unser Webinar zum Thema hybride Beteiligung ansehen? Oder wollen Sie uns erstmal direkt kennenlernen? Dann vereinbaren Sie gerne ein unverbindliches Gespräch mit uns.

Kathleen Wächter
Von
Kathleen Wächter

Kathleen ist eine unabhängige Redakteurin und widmet sich einer Vielzahl Themen wie Demokratie, Nachhaltigkeit und Geschlechtergerechtigkeit. Sie arbeitet ausschließlich mit "den Guten" zusammen.

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